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AGB
Allgemeine Mietbedingungen der Luxus Drive BEADINI AG
Gültig 16.08.2010
Die Vermietung der Motorfahrzeuge, Lamborghini Gallardo 140 oder Ferrari F360 Spider, erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrückliche als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.
Übergabe des Mietfahrzeugs
1. Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietfahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, den Lamborghini Gallardo 140 oder Ferrari F360 Spider bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeugs. Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe), wird ihm nach Möglichkeit und Verfügbarkeit ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf ein anderes Fahrzeug besteht nicht. Steht das Fahrzeug wegen Panne, Unfall, Stau oder höherer Gewalt dem betroffenen oder nachfolgenden Kunden nicht zur Verfügung, können vom betroffenen Kunden keinerlei Ansprüche finanzieller oder anderer Art geltend gemacht werden.
Mietzins
2. Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zahlbar. Mehrkosten sind nachträglich zu begleichen und werden mit der Kaution verrechnet. Wir der Gutschein nicht eingelöst, wird der Betrag nicht in Bar zurückerstattet sondern wieder in Form von einem Gutschein.
Versicherung
3. Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 5‘000.- pro Schadenfall. Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice.
Pflege des Fahrzeugs
4. Das Mietfahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten. Der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Mietfahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen bzw. damit zu fahren. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Benützung und Berechtigung zum Lenken den Mietfahrzeugs
5. Personen, die einen gültigen Führerausweis im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. (Ausnahmen müssen mit Luxus Drive BEADINI AG besprochen werden). Gelände und Renneinsätze sowie Transporte von Waren sind verboten ebenfalls verboten sind Transport von Gefahrenstoffen, Fahrkurse, Schleuderkurse. Sämtliche allfälligen Ausnahmen bedürfen die Bewilligung der Luxus Drive BEADINI AG. Es dürfen keinerlei Teile montiert oder demontiert/ausgetauscht werden.
Reparaturen
6. Im Inland dürfen Reparaturen nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selber. Der Mieter kann keine Treibstoff, Reinigungs-, Abschlepp-, und Ersatzfahrzeuge oder etwa andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.
Unfall und andere Schadenfälle, sowie Bussen
7. Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Selbstbehalt für Mietfahrzeuge beträgt 5'000.- CHF pro Schadenfall. Es ist in allen Fällen ein Schadenformular auszufüllen. Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, Falschbetankung, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Der Mieter hat zu Sorgen, dass das Mietfahrzeug sicher abgeschlossen wird.
Während der Fahrt ist zu jeder Zeit das Strassenverkehrsgesetz zu beachten. Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer an das Luxus Drive BEADINI AG. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zu nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen.
Rückgabe des Mietfahrzeugs
8. Der Mieter verpflichtet sich, den Lamborghini Gallardo 140 oder Ferrari F360 Spider dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör am vereinbarten Ort zurückzugeben. Abbestellung oder Verlängerung des Mietfahrzeugs haben mindestens 48 Stunden vor Antritt bzw. Ende beim Vermieter zu folgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt die hintergelegte Kaution nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten.
Sonstiges
9. So sind derzeit Fahrten im Ausland untersagt wir lehnen jegliche Haftung ab.
Die Luxus Drive BEADINI AG ist berechtigt, die vorliegenden AGB mit all ihren Bestandteilen jederzeit einseitig zu ändern.
Vertragsverletzungen/Schlussbestimmungen
10. Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Der Gerichtsstand ist Zug.





